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Das Arbeitsschutzgestz verpflichtet Arbeitgeber in §10 und der ASR A2. 2 in Abschnitt 7.3 Arbeitgeber dazu, mindestens 5% der Mitarbeiter, die vor Ort sind, zum Brandschutzhelfer ausbilden zu lassen.Nach der Erstausbildung ist die Teilnahme am Seminar zur Auffrischung in regelmäßigen Abständen gesetzlich vorgeschrieben. Am Ende der Brandschutzhelfer-Ausbildung erhalten Sie ein Teilnahme-Zertifikat.

Die Ausbildung umfasst theoretische Inhalte wie die Brandklassen, das Verhalten im Brandfall sowie die richtige Handhabung von Feuerlöschern. Darüber hinaus werden praktische Übungen durchgeführt, bei denen die Teilnehmer den sicheren Einsatz der Löschmittel erlernen . So wird gewährleistet, dass die Brandschutzhelfer im Ernstfall schnell und effektiv reagieren können.

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